KOSTEN

Was Sie über die Kostenübernahme wissen sollten

  • Private Krankenversicherungen und Behilfe übernehmen die Leistungen in der Regel vollständig. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherung übernehmen nach traumatischen Erlebnissen im Zusammenhang mit der Berufsausübung die Kosten in der Regel nach Beantragung.
  • Sie können meine psychosomatisch-psychotherapeutische Behandlung jederzeit als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • In einer Privatpraxis kann die Behandlung nicht mit den gesetzlichen Kassen abgerechnet werden.
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