KOSTEN
Was Sie über die Kostenübernahme wissen sollten
- Private Krankenversicherungen und Behilfe übernehmen die Leistungen in der Regel vollständig. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherung übernehmen nach traumatischen Erlebnissen im Zusammenhang mit der Berufsausübung die Kosten in der Regel nach Beantragung.
- Sie können meine psychosomatisch-psychotherapeutische Behandlung jederzeit als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- In einer Privatpraxis kann die Behandlung nicht mit den gesetzlichen Kassen abgerechnet werden.