KOSTEN

Was Sie über die Kostenübernahme wissen sollten

  • Private Krankenversicherungen und Behilfe übernehmen die Leistungen in der Regel vollständig. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherung übernehmen nach traumatischen Erlebnissen im Zusammenhang mit der Berufsausübung die Kosten in der Regel nach Beantragung.
  • Sie können meine psychosomatisch-psychotherapeutische Behandlung jederzeit als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

    Die Selbsterfahrung, die Paartherapie und die Begleitung rund um Kinderwunsch, Schwangerschaft und Geburt sind ebenfalls Leistungen, die sie als Selbstzahler in Anspruch nehmen können.
  • In einer Privatpraxis kann die Behandlung nicht mit den gesetzlichen Kassen abgerechnet werden.
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